- Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 -
Zum 01.01.2009 ist die Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft
getreten. Diese ersetzt die bisher für die Feststellung des Ausmaßes
der nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden
Schädigungsfolgen (GdS - früher Minderung der Erwerbsfähigkeit <MdE> und des Grades der Behinderung
<(GdB>) anzuwendenden "Anhaltspunkte
für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht
und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)", allerdings
ohne diese bisher inhaltlich wesentlich zu ändern.
Mithin hier wird - mit Geltung ab 2009 - im Wesentlichen die GdB/GdS-Bildung und Bewertung von Gesundheitsstörungen im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht beschrieben. Ohne die VMG sind Verfahren im Schwerbehindertenrecht und im sozialen Entschädigungsrecht nicht zu betreiben, denn sie sind quasi geltendes Recht.
Die hier abgestellte Version wird laufend der geltenden Verordnungslage angepasst; Sie enthält den vollständigen Text der VMG.
Noch mehr (Anmerkungen, Hinweise, Erläuterungen, Rechtsprechung
u.v.m.) finden Sie allerdings auf der CD "Sozialrecht" und in dem
gleichnamigen Kommentar von
anhaltspunkte.de.